<!--[0-->Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2014/17/EU<!--]-->
Hypothekar‑ und Immobilienkreditgesetz – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2014/17/EU
Ministerialentwurf vom 03.09.2015

Zusammenfassung

Das HIKrG setzt die EU‑Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen um, definiert zentrale Begriffe, legt Informations‑ und Prüfpflichten für Kreditgeber fest und enthält Sanktionen bei Verstößen.
Bundesministerium für Justiz9/4/2015XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz trat am 21. März 2016 in Kraft.
  • Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für Kredite, die durch ein Pfandrecht an einer Liegenschaft besichert sind oder dem Erwerb bzw. der Erhaltung von Eigentumsrechten dienen.
  • Werbung für solche Kredite muss klare Standardinformationen (Kreditgeber, Besicherung, Sollzinssatz, Gesamtkreditbetrag, effektiver Jahreszins, Laufzeit usw.) enthalten.
  • Vor Abschluss eines Kreditvertrags muss der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers prüfen und dabei Einkommen, Ausgaben und weitere finanzielle Umstände berücksichtigen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Neues Gesetz für Hypothekar- und Immobilienkredite
einfache Mehrheit XXV 12.11.2015
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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