Novelle zum KAKuG: Militärkrankenhäuser, Asyl‑Versorgung, Universitätsbegriff & neue Service‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 20.09.2015Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das KAKuG um militärische Krankenhäuser, definiert medizinische Versorgungsstellen für Asylwerber, passt den Begriff Medizinische Universität an und führt neue Regelungen zu Rufbereitschaft, Assistenzhunden und Muttermilch‑Sammelstellen ein.Bundesministerium für Gesundheit9/21/2015XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert militärische Krankenanstalten als vom Bund betriebene Einrichtungen, die eng mit den Aufgaben des Bundesheeres verbunden sind.
- Ein neuer Punkt fügt medizinische Versorgungseinrichtungen in Betreuungseinrichtungen für Asylwerber zu den definierten Krankenanstalten hinzu.
- Der Begriff "Medizinische Universität" wird erweitert, sodass auch Universitäten mit einer Medizinischen Fakultät erfasst werden.
- In Anstaltsordnungen müssen Bereiche festgelegt werden, in denen Assistenzhunde aus hygienischen Gründen nicht erlaubt sind.
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