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Einrichtung eines Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zur Zuordnung aller österreichischen Qualifikationen
Ministerialentwurf vom 28.09.2015

Zusammenfassung

Das NQR‑Gesetz schafft ein öffentliches Register, in dem alle österreichischen Qualifikationen – egal ob aus formaler, nicht‑formaler oder informeller Bildung – einem von acht Niveaus zugeordnet werden, um Transparenz und Vergleichbarkeit in Österreich und Europa zu erhöhen.
Bundesministerium für Bildung und Frauen9/29/2015XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert den NQR als ein öffentliches Register, in dem jede anerkannte Qualifikation einem von acht Niveaus zugeordnet wird.
  • Qualifikationen werden nach Lernergebnissen (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen) beurteilt – egal ob sie formell, nicht‑formell oder informell erworben wurden.
  • Die OeAD‑GmbH übernimmt als NQR‑Koordinierungsstelle die administrative Durchführung, veröffentlicht das Register online und erstattet jährlich einen Bericht an die Ministerialvertreter.
  • Formale Qualifikationen werden von den zuständigen Ministerien oder Landesregierungen über ein schriftliches Zuordnungsersuchen eingereicht, das von der Koordinierungsstelle geprüft wird.
Regierungsvorlage
Einführung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR)
einfache Mehrheit XXV 24.02.2016
Gesetz
Image of politician Heinisch-Hosek Gabriele

Heinisch-Hosek Gabriele

SPÖ

Bundesministerin für Bildung und Frauen
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