<!--[0-->Einführung eines nachträglichen Finanzierungssicherungsbeitrags für Arzneimittel (2016‑2018)<!--]-->
Einführung eines nachträglichen Finanzierungssicherungsbeitrags für Arzneimittel (2016‑2018)
Ministerialentwurf vom 18.10.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen nachträglichen Finanzierungssicherungsbeitrag ein, den Pharmaunternehmen für die Jahre 2016‑2018 als Rabatt auf ihren Heilmittelumsatz an die Krankenversicherung zahlen müssen. Der Beitrag wird nach Preis‑ und Erstattungskodex‑Kategorien gestaffelt und kostet jährlich rund 125 Millionen Euro.
Bundesministerium für Gesundheit10/19/2015XXV
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein nachträglicher Finanzierungssicherungsbeitrag wird für die Jahre 2016‑2018 eingeführt, den Unternehmen bis zum 1. Juli des Folgejahres an die Krankenversicherung zahlen müssen.
  • Der Rabatt wird gestaffelt: 3 % (plus 10 % USt.) für grüne, 7 % (plus 10 % USt.) für gelbe/rote und 15 % (plus 10 % USt.) für nicht gelistete Arzneimittel.
  • Für den Umsatz von Arzneimitteln im grünen Bereich wird ein Sockelbetrag von 2 Mio. €, im gelben/roten Bereich ein Sockelbetrag von 1 Mio. € nicht mit dem Rabatt berücksichtigt.
  • Die Unternehmen müssen bis zum 1. September des Jahres eine Akontierung von 80 % des voraussichtlichen Rabatts leisten.
Regierungsvorlage
Überleitung von Bankmitarbeitern in die gesetzliche Vollversicherung
einfache Mehrheit XXV 16.03.2016
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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