Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Arbeitszeit‑ und das Arbeitsruhegesetz an EU‑Vorschriften an, führt neue Lenkpausen nach Art. 7 der EU‑Lenkzeitenverordnung ein und legt für das fliegende Personal unterschiedliche Block‑ und Arbeitszeitgrenzen fest. Alle Änderungen gelten ab dem 18. Februar 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/27/2015XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Kollektivvertrag kann künftig Lenkpausen nach Art. 7 der EU‑Lenkzeitenverordnung zulassen, wodurch längere Pausen für Fahrer möglich werden.
- Für Begleitfahrzeuge bei Sondertransporten ist das Abweichen von normalen Lenkvorschriften zulässig, wenn es zur Sicherheit der Ladung des Sondertransports erforderlich ist.
- Flugzeuge, die dem Teilabschnitt FTL der EU‑OPS unterliegen, erhalten spezielle Regelungen zu Block‑ und Arbeitszeit.
- Der Verweis auf die EU‑Teilabschnitte FTL oder Q wird in § 24 eingefügt, um klarzustellen, dass beide Regelwerke gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.