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Einheitliche Anerkennung von Gesundheitsberufen im EU/EWR‑Raum
Ministerialentwurf vom 27.10.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinheitlicht die Anerkennung von Gesundheits‑Berufsqualifikationen aus EU‑, EWR‑ und Schweiz, führt neue Nachweis‑ und Prüfungsanforderungen ein und legt Fristen für die Bearbeitung fest.
Bundesministerium für Gesundheit10/28/2015XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Alle Personen, die in Österreich als Ärzt:innen tätig werden wollen, müssen sich bei der jeweiligen Ärztekammer in den Bundesländern in die Ärzteliste eintragen und dabei Nachweise zu Staatsangehörigkeit, Qualifikation, Gesundheit, Vertrauenswürdigkeit und Wohnsitz vorlegen.
  • Für Musiktherapeut:innen wird ein spezielles Anerkennungsverfahren eingeführt, das einen Anpassungslehrgang (max. 3 Jahre) oder eine Eignungsprüfung vorsieht, wenn die Ausbildung im Herkunftsland wesentlich von der österreichischen abweicht.
  • Ein einheitlicher Ansprechpartner prüft die eingereichten Unterlagen; bei automatischer Anerkennung nach EU‑Richtlinie 2005/36/EG wird innerhalb von drei Monaten entschieden, sonst innerhalb von vier Monaten.
  • Die Österreichische Ärztekammer muss über das IMI‑System Informationen zu disziplinarischen oder strafrechtlichen Maßnahmen an andere Mitgliedstaaten weitergeben – innerhalb von drei Tagen nach rechtskräftiger Entscheidung.
Regierungsvorlage
2. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 (2. EU-BAG-GB 2016) (939 d.B.)
einfache Mehrheit XXV 27.01.2016
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit
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