Arbeitsrechtliche Reform: Lohntransparenz, Konkurrenzklauseln‑Beschränkung & erweiterte Arbeitszeit
Ministerialentwurf vom 29.10.2015Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt die Transparenz von Löhnen, schränkt Konkurrenzklauseln ein, reduziert die Bindungsdauer für Ausbildungskosten‑Rückzahlungen und verlängert die zulässige Arbeitszeit bei Reisezeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/30/2015XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Dienstzettel muss künftig den Grundgehalt bzw. Grundlohn in Zahlen ausweisen; weitere Entgeltbestandteile können per Verweis auf geltende Kollektivverträge angegeben werden.
- Konkurrenzklauseln sind nur zulässig, wenn das letzte Monatsentgelt das 20‑fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigt; die zulässige Konventionalstrafe ist auf das Sechsfache des Nettomonatsentgelts begrenzt.
- Die Bindungsdauer für die Rückzahlung von Ausbildungskosten wird auf maximal vier Jahre verkürzt und muss monatlich anteilig berechnet werden.
- Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts eine schriftliche, übersichtliche Lohnabrechnung sowie eine Kopie der Sozialversicherungsanmeldung aushändigen.
Dokumente (PDFs)
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