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Erweiterung von Mutterschutz, Karenz und Teilzeit‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 02.11.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert den Mutterschutz, das Väter‑Karenz- und das Angestelltengesetz: er stärkt Kündigungs‑ und Teilzeit‑schutz bei Fehlgeburten, bezieht freie Dienstnehmerinnen ein und schafft Karenz für Pflege‑/Adoptiveltern.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/3/2015XXV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Mutterschutz wird auf freie Dienstnehmerinnen ausgeweitet, sodass sie Anspruch auf Freistellung nach § 3 und § 5 Abs. 1/3 haben.
  • Eine Kündigung ist bis vier Wochen nach einer Fehlgeburt unwirksam; die Dienstnehmerin muss auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
  • Adoptiv‑ und Pflegeeltern erhalten einen Karenzanspruch von bis zu sechs Monaten, wenn das Kind noch nicht das zweite Lebensjahr vollendet hat.
  • Ein Anspruch auf Teilzeit‑Beschäftigung (Elternteilzeit) wird eingeführt, der bis zum siebten Lebensjahr des Kindes gilt, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre besteht und das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat.
Regierungsvorlage
Stärkung des Mutterschutzes und der Elternkarenz
einfache Mehrheit XXV 10.12.2015
Gesetz
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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