Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Mutterschutz, das Väter‑Karenz- und das Angestelltengesetz: er stärkt Kündigungs‑ und Teilzeit‑schutz bei Fehlgeburten, bezieht freie Dienstnehmerinnen ein und schafft Karenz für Pflege‑/Adoptiveltern.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/3/2015XXV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Mutterschutz wird auf freie Dienstnehmerinnen ausgeweitet, sodass sie Anspruch auf Freistellung nach § 3 und § 5 Abs. 1/3 haben.
- Eine Kündigung ist bis vier Wochen nach einer Fehlgeburt unwirksam; die Dienstnehmerin muss auf Verlangen des Arbeitgebers eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
- Adoptiv‑ und Pflegeeltern erhalten einen Karenzanspruch von bis zu sechs Monaten, wenn das Kind noch nicht das zweite Lebensjahr vollendet hat.
- Ein Anspruch auf Teilzeit‑Beschäftigung (Elternteilzeit) wird eingeführt, der bis zum siebten Lebensjahr des Kindes gilt, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre besteht und das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.