Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, um für 2015‑2018 neue Haftungsobergrenzen für den Bund und seine außerbudgetären Einheiten festzulegen.Bundesministerium für Finanzen3/25/2014XXV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die Gesamtobergrenze für die Haftungen des Bundes wird auf 180,9 Mrd. € festgelegt (zuvor 193,1 Mrd. €).
- Die Haftungsobergrenze für außerbudgetäre Einheiten wird auf 900 Mio. € angehoben (zuvor 100 Mio. €).
- Zwei separate Haftungsrahmen werden eingeführt: 1,877 Mrd. € für bereits auslaufende Verpflichtungen und 178,123 Mrd. € für alle übrigen Haftungen.
- Die neuen Bestimmungen treten am 1. Jänner 2015 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2018.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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