<!--[0-->Neufestsetzung der Bundeshaftungsobergrenzen 2015‑2018<!--]-->
Neufestsetzung der Bundeshaftungsobergrenzen 2015‑2018
Ministerialentwurf vom 24.03.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundeshaftungsobergrenzengesetz, um für 2015‑2018 neue Haftungsobergrenzen für den Bund und seine außerbudgetären Einheiten festzulegen.
Bundesministerium für Finanzen3/25/2014XXV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die Gesamtobergrenze für die Haftungen des Bundes wird auf 180,9 Mrd. € festgelegt (zuvor 193,1 Mrd. €).
  • Die Haftungsobergrenze für außerbudgetäre Einheiten wird auf 900 Mio. € angehoben (zuvor 100 Mio. €).
  • Zwei separate Haftungsrahmen werden eingeführt: 1,877 Mrd. € für bereits auslaufende Verpflichtungen und 178,123 Mrd. € für alle übrigen Haftungen.
  • Die neuen Bestimmungen treten am 1. Jänner 2015 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2018.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
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Danninger Jochen, Mag.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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