Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bundesstraßen‑Mautgesetz um externe Kosten (Luft‑ und Lärmbelastung) und stärkt die Durchsetzung von Mautvorschriften.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/26/2015XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der bisherige Absatz 3 des § 5 entfällt, wodurch die Ausnahmeregelung für Notstandstransporte nicht mehr automatisch ersetzt werden muss.
- Der Begriff „Verrechnung“ wird erweitert um die Angabe, dass ein Beleg nach Art. 7j Abs. 3 der EU‑Wegekostenrichtlinie erstellt werden muss.
- Das Vermittlungsentgelt wird ab dem 1. Jänner 2017 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
- Die Maut wird künftig dreifach differenziert – für Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärmbelastung – nach Achszahl und Emissionsklasse.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.