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Maut‑Novelle 2015 – Anlastung externer Umweltkosten
Ministerialentwurf vom 25.11.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Bundesstraßen‑Mautgesetz um externe Kosten (Luft‑ und Lärmbelastung) und stärkt die Durchsetzung von Mautvorschriften.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/26/2015XXV
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Der bisherige Absatz 3 des § 5 entfällt, wodurch die Ausnahmeregelung für Notstandstransporte nicht mehr automatisch ersetzt werden muss.
  • Der Begriff „Verrechnung“ wird erweitert um die Angabe, dass ein Beleg nach Art. 7j Abs. 3 der EU‑Wegekostenrichtlinie erstellt werden muss.
  • Das Vermittlungsentgelt wird ab dem 1. Jänner 2017 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
  • Die Maut wird künftig dreifach differenziert – für Infrastruktur, Luftverschmutzung und Lärmbelastung – nach Achszahl und Emissionsklasse.
Regierungsvorlage
Reform der Bundesstraßen-Maut zur Berücksichtigung von Umweltkosten
einfache Mehrheit XXV 28.04.2016
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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