Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das österreichische Weingesetz: Es richtet sich nach der EU‑Weinverordnung, verbietet bestimmte Zusatzstoffe, erhöht die zulässige Hektar‑Menge, führt ein Genehmigungssystem für neue Rebpflanzungen ein und digitalisiert das Rebflächenverzeichnis.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2015XXV
Wein
Weinbau
Schwerpunkte
- Der Zusatz von Sorbinsäure und Dimethyldicarbonat ist bei Qualitäts‑ und Landwein ausdrücklich verboten.
- Die zulässige Hektar‑Höchstmenge wird von 9 000 kg/6 750 l auf 11 000 kg/8 250 l pro Hektar erhöht.
- Ein Genehmigungssystem für neue und Wiederbepflanzungen wird eingeführt; überschreitet die Antragsfläche 1 % der Gesamtfläche, werden Prioritätskriterien angewendet.
- Das Rebflächenverzeichnis wird künftig von den jeweiligen Landesbehörden geführt und digital im Rahmen von INVEKOS erfasst.
Regierungsvorlage
Novelle des Weingesetzes 2009
einfache Mehrheit XXV 18.05.2016
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.