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Novelle 2015: Modernisierung des Weingesetzes
Ministerialentwurf vom 25.11.2015

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert das österreichische Weingesetz: Es richtet sich nach der EU‑Weinverordnung, verbietet bestimmte Zusatzstoffe, erhöht die zulässige Hektar‑Menge, führt ein Genehmigungssystem für neue Rebpflanzungen ein und digitalisiert das Rebflächenverzeichnis.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2015XXV
Wein
Weinbau

Schwerpunkte

  • Der Zusatz von Sorbinsäure und Dimethyldicarbonat ist bei Qualitäts‑ und Landwein ausdrücklich verboten.
  • Die zulässige Hektar‑Höchstmenge wird von 9 000 kg/6 750 l auf 11 000 kg/8 250 l pro Hektar erhöht.
  • Ein Genehmigungssystem für neue und Wiederbepflanzungen wird eingeführt; überschreitet die Antragsfläche 1 % der Gesamtfläche, werden Prioritätskriterien angewendet.
  • Das Rebflächenverzeichnis wird künftig von den jeweiligen Landesbehörden geführt und digital im Rahmen von INVEKOS erfasst.
Regierungsvorlage
Novelle des Weingesetzes 2009
einfache Mehrheit XXV 18.05.2016
Gesetz
Image of politician Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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