Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Umsatzsteuergesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Grunderwerbsteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Gesundheits‑ und Sozialbereich‑Beihilfegesetz sowie das Amtshilfe‑Durchführungsgesetz. Ziel ist die Vereinheitlichung der Umsatzbesteuerung von elektronischen Dienstleistungen, die Anpassung von Schwellenwerten, die Korrektur verfassungswidriger Grundstücksbewertungen und die Stärkung internationaler Amtshilfe‑Standards.Bundesministerium für Finanzen3/25/2014XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer EU‑One‑Stop‑Shop ermöglicht Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen, ihre Umsatzsteuer zentral zu melden und zu zahlen.
- Die Buchführungsschwelle für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe wird von 400 000 € auf 550 000 € angehoben, wobei die Regelungen zur Pauschalierung unverändert bleiben.
- Die Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer wird von der Gegenleistung hin zum Einheits‑ bzw. Ertragswert umgestellt; Familienverträge erhalten besondere Freibeträge.
- Vorsteuerberichtigungen bei Beihilfen führen zu einer proportionalen Kürzung der erhaltenen Beihilfe, um doppelte Leistungen zu verhindern.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
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