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Verlängerung der Gerichtspraxis und Erhöhung des Ausbildungsbeitrags
Ministerialentwurf vom 21.01.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf verlängert die Gerichtspraxis von fünf auf sieben Monate und erhöht den Ausbildungsbeitrag von 1 035 € auf 1 272,35 €, wobei entsprechende Anpassungen in mehreren Gesetzen vorgenommen werden.
Bundesministerium für Justiz1/22/2016XXV
Notar
Rechtsanwalt

Schwerpunkte

  • Die Mindestdauer der Gerichtspraxis wird von fünf auf sieben Monate verlängert, wobei ab dem sechsten Ausbildungsmonat die Regelungen des Richter‑ und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes gelten.
  • Der monatliche Ausbildungsbeitrag wird von 1 035 € auf 1 272,35 € erhöht, um die Vergütung an vergleichbare Verwaltungspraktika anzupassen.
  • Der Begriff „fünf“ wird in § 2 Abs. 1 Z 5 des Richter‑ und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes durch „sieben“ ersetzt, sodass die neue Praxisdauer überall widerspiegelt wird.
  • In der Anlage 1 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes wird das Wort „fünfmonatige“ durch „siebenmonatige“ ersetzt, sodass die neue Praxisdauer auch für die Besoldungs- und Beförderungsregeln gilt.
Regierungsvorlage
Reform der Ausbildung in Rechtsberufen
einfache Mehrheit XXV 28.04.2016
Gesetz
Image of politician Brandstetter Wolfgang, Dr.

Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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