Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine allgemeine Ausbildungspflicht für Jugendliche ein, die nach der Pflichtschule weder Schule noch Lehre besuchen, und legt Pflichten für Eltern, Behörden und das Sozialministeriumservice fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/26/2016XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Eltern müssen sicherstellen, dass Jugendliche bis zum 18. Jahrgang an einer Bildungs‑ oder Ausbildungsmaßnahme teilnehmen.
- Die Pflicht kann durch schulische Vorbereitungskurse, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Assistenzangebote oder geeignete Beschäftigungen erfüllt werden.
- Jugendliche dürfen nur dann einer Beschäftigung nachgehen, wenn diese in einem aktuellen Perspektiven‑ oder Betreuungsplan enthalten ist.
- Verstöße gegen die Ausbildungspflicht können von den Jugendlichen ohne Kündigungsfristen beendet werden; Eltern erhalten bei Verstößen Geldstrafen (100 €–500 € ab 2017‑07‑01).
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.