Bundesgesetz zur Einrichtung und Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)
Ministerialentwurf vom 26.01.2016Zusammenfassung
Das Gesetz richtet die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) ein, um die Qualität von Jahres- und Konzernabschlüssen zu sichern. Es legt fest, wie Prüfer und Prüfungsgesellschaften registriert, überwacht und bei Verstößen sanktioniert werden, und regelt die Finanzierung durch Beiträge und Bundesmittel.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/27/2016XXV
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Schwerpunkte
In Kraft ab 17.06.2016
- Die APAB wird als eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien eingerichtet und ist von Weisungen anderer Behörden unabhängig.
- Der Vorstand (zwei Mitglieder) leitet die Behörde, während der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und das Budget sowie wichtige Entscheidungen genehmigt.
- Zu den Aufgaben der APAB gehören Qualitätssicherungsprüfungen, Inspektionen, Untersuchungen, Sanktionen, Registrierung von Prüfern und Gesellschaften sowie die Veröffentlichung von Jahres‑ und Transparenzberichten.
- Alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften müssen sich in einem öffentlichen Register eintragen lassen; das Register ist online kostenfrei einsehbar.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.