Verwaltung und Lizenzierung von Verwertungsgesellschaften (VerwGesG 2016)
Ministerialentwurf vom 08.02.2016Zusammenfassung
Das Gesetz führt ein zentrales Genehmigungsverfahren für Verwertungsgesellschaften ein, regelt deren Organisation, Pflichten gegenüber Rechteinhabern und Nutzern sowie die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Online‑Dienste.Bundesministerium für Justiz2/9/2016XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2014/26/EU in nationales Recht um und definiert den Gegenstand des Bundesgesetzes.
- Eine Verwertungsgesellschaft darf Rechte nur mit einer von der Aufsichtsbehörde erteilten Wahrnehmungsgenehmigung wahrnehmen; pro Recht gibt es höchstens ein Monopol.
- Die Gesellschaften müssen Mitgliedschaften, Organe, Jahresberichte, Interessenkonflikt‑Vermeidung und transparente Rechnungslegung sicherstellen.
- Regelt die Pflichten gegenüber Rechteinhabern, Bezugsberechtigten und Nutzern, inklusive Verträge, Tarife, Nicht‑Diskriminierung, Verteilung von Einnahmen und soziale/kulturelle Abgaben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.