Zusammenfassung
Das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz legt Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Arbeitszeitregeln für alle Arbeitnehmer fest, erweitert die Haftung von ausländischen Arbeitgebern und führt Melde‑ sowie Dokumentationspflichten ein. Bei Verstößen drohen Geldstrafen, Zahlungsstopps oder ein Dienstleistungsverbotsbefehl.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/11/2016XXV
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse, die Entsendungen und Überlassungen von Arbeitskräften nach Österreich betreffen, mit Ausnahmen für öffentliche Dienstverhältnisse und bestimmte gemeinnützige Institutionen.
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf das gesetzlich festgelegte Mindestentgelt, bezahlten Urlaub und die Einhaltung von Höchstarbeits‑ sowie Mindestruhezeiten – auch dann, wenn ihr Arbeitgeber keinen Sitz in Österreich hat.
- Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat und Generalunternehmer haften als Gesamtschuldner für offene Lohnansprüche ihrer entsandten Arbeitnehmer; im Baubereich gilt eine erweiterte Haftung für Auftraggeber, wenn sie von Nichtzahlung wussten oder hätten wissen müssen.
- Arbeitgeber und Überlasser müssen jede Entsendung bzw. Überlassung bei der Zentralen Koordinationsstelle melden und am Einsatzort die Meldungs‑, Sozialversicherungs‑ und Lohnunterlagen jederzeit in elektronischer Form bereithalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.