Studienförderungsnovelle 2016/17 – Mehr Geld, mehr Gerechtigkeit und mehr Digitalisierung
Ministerialentwurf vom 03.04.2016Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Studienförderung um neue Leistungen, erhöht die Beihilfe für über 27‑Jährige und führt ein datenbankbasiertes Verfahren zur Bestimmung der Auswärtigkeit ein.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/4/2016XXV
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Das Gesetz listet nun zehn verschiedene Förderleistungen, darunter Mobilitätsstipendien und Kostenzuschüsse zur Kinderbetreuung.
- Studierende ab dem vollendeten 27. Lebensjahr erhalten automatisch die erhöhte Höchststudienbeihilfe, unabhängig vom Wohnort.
- Ein monatlicher Zuschlag von 30 € wird für alle Studierenden über 27 Jahre eingeführt.
- Das Studienabschluss‑Stipendium wird von einer privatwirtschaftlichen zu einer hoheitlichen Fördermaßnahme umgewandelt und erhält einen Rechtsanspruch.
Regierungsvorlage
Reform der Studienförderung 1992
einfache Mehrheit XXV 15.06.2016
Gesetz
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