Zusammenfassung
Die Novelle stärkt die Prävention von Gewalt und Extremismus, führt ein Waffenverbot für Ministerialgebäude ein, erweitert Befugnisse zur Deradikalisierung und schafft eine zentrale Datenanwendung für Notrufe.Bundesministerium für Inneres4/7/2016XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein Waffenmitnahmeverbot wird für alle Gebäude und Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Inneres eingeführt; Personen mit einer Waffe müssen diese bei Betreten abgeben.
- Landespolizeidirektionen dürfen gefährdete Personen zu einer Deradikalisierungs‑Ansprache verpflichten und sie bei Nichtbefolgung zur Dienststelle vorführen.
- Für bestimmte gefährdete Personen wird eine Meldeverpflichtung eingeführt; sie müssen sich innerhalb von bis zu sechs Monaten mehrmals bei einer Dienststelle melden.
- Eine zentrale Datenanwendung wird eingerichtet, um Daten aus Notrufen und Einsätzen zu verarbeiten; die Daten dürfen nur für Sicherheitsverwaltung, Strafrechtspflege und zur Gefahrenabwehr weitergegeben werden.
Regierungsvorlage
Präventions-Novelle 2016
einfache Mehrheit XXV 06.07.2016
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.