Umsetzung der EU‑Transparenz‑Verordnung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT‑Vollzugsgesetz)
Ministerialentwurf vom 19.04.2016Zusammenfassung
Das Gesetz führt das SFT‑Vollzugsgesetz ein, um die EU‑Verordnung 2015/2365 zur Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften in Österreich wirksam zu machen und gibt der FMA erweiterte Aufsichtsbefugnisse sowie hohe Geldstrafen bei Verstößen.Bundesministerium für Finanzen4/20/2016XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Das SFT‑Vollzugsgesetz schafft die gesetzliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung 2015/2365 in Österreich wirksam wird.
- Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erhält erweiterte Aufsichtsbefugnisse und kann die Einhaltung der Verordnung bei finanziellen und nicht‑finanziellen Gegenparteien überwachen.
- Verstöße gegen Melde‑ und Aufbewahrungspflichten können mit Geldstrafen bis zu 5 Mio € für natürliche Personen und bis zu 15 Mio € bzw. bis zu 10 % des Jahresumsatzes für Unternehmen geahndet werden.
- Die FMA muss Sanktionen und Maßnahmen im Internet veröffentlichen; bei Gefahr für Marktstabilität oder Datenschutz kann die Bekanntmachung anonymisiert oder zeitweise ausgesetzt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.