Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt die Finanzmarktaufsicht, indem er der FMA weitreichende Ermittlungs‑ und Strafbefugnisse gegen Insider‑Handel und Marktmanipulation gibt und ein Whistleblowing‑System einführt.Bundesministerium für Finanzen4/20/2016XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die FMA wird zur zuständigen Behörde für die Umsetzung der EU‑Marktmissbrauchsverordnung und übernimmt damit zentrale Aufsichtsfunktionen im Finanzmarkt.
- Die FMA erhält umfangreiche Ermittlungsbefugnisse, darunter das Recht auf Zugriff zu allen Unterlagen, Vorladungen von Personen und das Einfrieren von Vermögenswerten.
- Verstöße gegen Insider‑Informations‑ und Marktmissbrauchsvorschriften werden als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 5 Millionen Euro bzw. bis zum Dreifachen des erlangten Gewinns geahndet.
- Auch juristische Personen können wegen Verstößen belangt werden; die Strafe richtet sich nach dem Jahres‑Nettoumsatz (bis zu 15 Millionen Euro oder 15 % des Umsatzes).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.