Umsetzung der EU‑Industrieemissionsrichtlinie im Mineralrohstoffgesetz (IPPC‑Regelungen)
Ministerialentwurf vom 08.01.2014Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt die EU‑Industrieemissionsrichtlinie in das Mineralrohstoffgesetz. Er definiert IPPC‑Anlagen, legt Emissionsgrenzwerte nach dem besten Stand der Technik fest und führt umfangreiche Berichtspflichten sowie Beteiligungsrechte für Öffentlichkeit und Umweltorganisationen ein.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/9/2014XXV
Bergbau
Schwerpunkte
- Ein neuer § 120a definiert zentrale Begriffe wie IPPC‑Anlage, BVT‑Merkblatt und gefährliche Stoffe.
- Der Bewilligungsbescheid muss sicherstellen, dass die Anlage nach dem besten Stand der Technik gebaut, betrieben und stillgelegt wird.
- Der Bescheid enthält Vorgaben zu Emissionsgrenzwerten, Überwachungsanforderungen und regelmäßiger Berichterstattung (mindestens jährlich).
- Wesentliche Änderungen an einer IPPC‑Anlage benötigen eine gesonderte Genehmigung; kleinere betriebliche Änderungen müssen vier Wochen vorher gemeldet werden.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2014
einfache Mehrheit XXV 20.05.2014
Gesetz
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