Erweiterung des KFG für assistierte und automatisierte Fahrfunktionen
Ministerialentwurf vom 11.05.2016Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Kraftfahrgesetz um Regelungen, die es Fahrern erlauben, bestimmte Fahraufgaben an genehmigte oder testfähige Assistenz‑ und automatisierte Systeme zu übertragen, wobei sie stets die Kontrolle behalten müssen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2016XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf fügt neue Absätze 3a und 3b zu § 102 ein, die es dem Lenker erlauben, bestimmte Fahraufgaben an genehmigte oder testgeeignete Assistenz‑ bzw. automatisierte Systeme zu übertragen.
- Bei Nutzung der Systeme kann von bestimmten Lenkerpflichten (z. B. das Halten des Lenkrads mit einer Hand) abgewichen werden, wobei der Lenker jederzeit bereit sein muss, die Kontrolle zurückzuübernehmen.
- Durch eine künftige Verordnung des Bundesministers wird genau festgelegt, in welchen Verkehrssituationen, auf welchen Straßentypen, bei welchen Geschwindigkeiten, für welche Fahrzeugklassen und für welche Systeme die Aufgabenübertragung erlaubt ist.
- Ziel des Vorhabens ist es, die heimische Industrie zu stärken und Österreich als Standort für die Entwicklung und das Testen automatisierter Fahrsysteme attraktiver zu machen.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.