Zusammenfassung
Das Gesetz überträgt das Haus in der Salzburger Vorstadt 15 in Braunau am Inn vom privaten Eigentümer auf den Bund, um dauerhaft jede Form von Nazi‑Gedenken zu verhindern.Bundesministerium für Inneres5/30/2016XXV
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
- Der Bund beansprucht das Eigentum an der Liegenschaft, um die dauerhafte Unterbindung von nationalsozialistischem Gedankengut zu gewährleisten.
- Der Bund verpflichtet sich, das Grundstück nach der Enteignung nicht zu veräußern, sondern es für Zwecke zu nutzen, die dem öffentlichen Interesse an der Verhinderung von NS‑Ideologie entsprechen.
- Die Höhe der Entschädigung wird vom Innenminister per Bescheid festgelegt; bei Streit kann das Eisenbahn‑Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG) zur Anwendung kommen.
- Das Gesetz tritt am Tag seiner Kundmachung in Kraft – voraussichtlich im Jahr 2017.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.