Einführung der bundesweiten Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/in“
Ministerialentwurf vom 05.06.2016Zusammenfassung
Das Ingenieurgesetz 2017 führt die bundesweite Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ ein, definiert klare Zugangswege über Ausbildung und Praxis und regelt ein zweistufiges Zertifizierungsverfahren mit Gebühren und Sanktionen. Es richtet Zertifizierungsstellen ein, legt deren Aufgaben fest und bestimmt das Inkrafttreten am 1. Mai 2017.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/6/2016XXV
Sekundarstufe
Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“, die das Vorhandensein von fortgeschrittenen Fachkenntnissen und Berufserfahrung auf NQR‑Level 6 bestätigt.
- Berechtigt zum Antrag sind drei alternative Wege: (a) Reife‑/Diplomprüfung plus mindestens drei Jahre Praxis, (b) gleichwertige ausländische Prüfung plus Praxis, oder (c) Reifeprüfung plus mindestens sechs Jahre Praxis.
- Das Zertifizierungsverfahren besteht aus einer Vorprüfung der Unterlagen und, bei positivem Ergebnis, einem Fachgespräch von bis zu 45 Minuten, das von einer zweiköpfigen Kommission beurteilt wird.
- Zertifizierungsstellen werden vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (technisch‑gewerblich) bzw. vom Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft (land‑/forstwirtschaftlich) ermächtigt; sie müssen Personal, Infrastruktur und Qualitätsmanagement nachweisen.
Dokumente (PDFs)
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