Verlängerung & Modernisierung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes
Ministerialentwurf vom 16.06.2016Zusammenfassung
Der Entwurf verlängert das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz bis 2026, aktualisiert Verweisungen auf andere Gesetze und modernisiert die Kundmachung von Verordnungen durch digitale Publikationsmöglichkeiten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/17/2016XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verfassungsbestimmung legt fest, dass das Gesetz bis zum 31. Dezember 2026 als Bundessache gilt und von Bundesbehörden direkt umgesetzt werden kann.
- Die Verweisungen auf das Marktordnungsgesetz wurden von der Fassung von 1985 auf die aktuelle Fassung von 2007 angepasst.
- Der Verweis auf das Datenschutzgesetz wurde von der Fassung von 1978 auf die aktuelle Fassung von 2000 aktualisiert.
- Die Kundmachung von Verordnungen kann nun neben dem Bundesgesetzblatt auch im Internet, per Rundfunk oder in anderen Medien erfolgen, wenn eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht rechtzeitig möglich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.