Einführung des Erwachsenenschutzes und Anpassung zahlreicher Gesetze
Ministerialentwurf vom 06.07.2016Zusammenfassung
Das Gesetz schafft ein einheitliches System zum Schutz von Personen, die nicht mehr entscheidungsfähig sind. Es definiert neue Begriffe, richtet ein zentrales Vertretungsverzeichnis ein und passt zahlreiche bestehende Rechtsnormen an.Bundesministerium für Justiz7/7/2016XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert in § 21 Abs. 3, dass Personen, die nicht entscheidungsfähig sind, als schutzberechtigte Personen gelten und einen Vertreter benötigen.
- § 24 legt fest, dass Entscheidungsfähigkeit bedeutet, die Bedeutung und Folgen des eigenen Handelns zu verstehen und danach zu handeln.
- Ein neues Konzept des Mündelgeldes wird eingeführt: Spareinlagen für schutzberechtigte Personen müssen auf sicheren Konten liegen und dürfen nur unter strengen Bedingungen umgeschichtet werden.
- Die §§ 240‑243 regeln die Grundlagen der Erwachsenenvertretung: Voraussetzungen, Auswahlkriterien für Vertreter, deren Pflichten und Haftungsregelungen.
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