Einrichtung einer nationalen elektrotechnischen Normungsorganisation und Anpassung des Elektrotechnikgesetzes
Ministerialentwurf vom 26.07.2016Zusammenfassung
Der Entwurf legt ein neues System zur Erstellung, Veröffentlichung und Durchsetzung elektrotechnischer Normen fest, richtet eine gemeinnützige Normungsorganisation und einen beratenden Beirat ein und definiert Übergangs‑ sowie Finanzierungsregeln.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/27/2016XXV
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt neue Definitionen ein, u. a. für elektrotechnische Normen und die Unterscheidung zwischen rein österreichischen und übernommenen Normen.
- Bestehende Anlagen bleiben nach dem Stand der zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Normen gültig; neue rein österreichische Normen gelten nur, wenn sie durch Bescheid oder Verordnung ausdrücklich einbezogen werden.
- Ein fünf‑jähriger Übergangszeitraum wird eingeführt, in dem neue elektrische Anlagen noch nach den alten Normen gebaut werden dürfen; dieser Zeitraum kann verkürzt oder verlängert werden.
- Ein neuer rechtlicher Rahmen (§ 16a‑l) regelt die Befugnisse, Aufgaben, Finanzierung und Aufsicht der Normungsorganisation sowie deren Übergangs- und Widerrufsregelungen.
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