Änderungen im Ärztegesetz: Erleichterte Anerkennung für Geflüchtete, erweiterte Ärztelistedaten & neue Wahl‑ und Datenschutzregeln
Ministerialentwurf vom 10.08.2016Zusammenfassung
Der Entwurf lockert die Nachweis‑ und Anerkennungsanforderungen für Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte, erweitert die Datenfelder der Ärzteliste, regelt Umstrukturierungen von Ausbildungsstätten und ändert Wahl- und Datenschutzbestimmungen in der Ärztekammer.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen8/11/2016XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Asyl‑ und subsidiär Schutzberechtigte können, wenn sie glaubhaft nachweisen, dass bestimmte Ausbildungsnachweise nicht vorgelegt werden können, von der Pflicht zur Vorlage befreit werden und erhalten bei erfolgreicher Prüfung ein entsprechendes Diplom.
- Bei Umstrukturierungen von Ausbildungsstätten muss die Kammer unverzüglich informiert werden; die Anerkennung bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
- Die Ärzteliste wird um neue Angaben ergänzt, darunter Eintragungen in die Liste der beeideten Sachverständigen und Firmenbuchdaten von Gruppenpraxen.
- Bei Schadenersatzforderungen wird die Verjährungsfrist gehemmt, solange über eine außergerichtliche Einigung verhandelt wird; die Hemmung endet spätestens 18 Monate nach Beginn.
Regierungsvorlage
Novelle des Ärztegesetzes 1998
einfache Mehrheit XXV 14.12.2016
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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