Einführung des Finanzmarkt‑Geldwäschegesetzes (FM‑GwG) und umfassende Gesetzesänderungen
Ministerialentwurf vom 29.08.2016Zusammenfassung
Der Entwurf führt das Finanzmarkt‑Geldwäschegesetz (FM‑GwG) ein, das die EU‑Richtlinie 2015/849 in nationales Recht umsetzt und umfassende Pflichten für Kredit‑ und Finanzinstitute zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festlegt. Zusätzlich werden zahlreiche bestehende Gesetze angepasst, um das neue Gesetz flächendeckend zu integrieren.Bundesministerium für Finanzen8/30/2016XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Das Finanzmarkt‑Geldwäschegesetz (FM‑GwG) schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt zu verhindern.
- Verpflichtete müssen eine nationale Risikoanalyse erstellen und auf Unternehmensebene eigene Risikoanalysen durchführen, um risikobasierte Sorgfaltspflichten zu bestimmen.
- Die Sorgfaltspflichten umfassen die Feststellung und Überprüfung der Identität von Kunden, wirtschaftlichen Eigentümern, Treugebern und Treuhändern sowie die kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen.
- Bei Verdachtsfällen müssen Verpflichtete unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle übermitteln und dürfen betroffene Transaktionen bis zur Klärung aussetzen.
Dokumente (PDFs)
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