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Novelle 2016 – Harmonisierung der Gesundheitsdokumentation und Einführung von Pseudonymisierung
Ministerialentwurf vom 31.08.2016

Zusammenfassung

Die Novelle 2016 passt das Dokumentationsgesetz an: Sie vereinheitlicht Begriffe, führt eine HSM‑basierte Pseudonymisierung ein, reduziert die Meldehäufigkeit und erweitert die Datenpflichten auf Unfallkrankenhäuser.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/1/2016XXV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Bezeichnung "Pfleglinge" wird durch "Patientinnen/Patienten" ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
  • Ein hardware‑basiertes Pseudonymisierungsverfahren (HSM) wird eingeführt; daraus entstehen nicht rückrechenbare Datensatz‑IDs, die zusammen mit verschlüsselten Pseudonymen an das DIAG übermittelt werden müssen.
  • Berichtspflichten werden von quartalsweise auf halbjährliche und jährliche Meldungen umgestellt; neue Fristen sind z. B. 30. September (Halbjahr) und 31. Mai (Jahr).
  • Unfallkrankenhäuser (AUVA) erhalten eine datenschutzrechtliche Grundlage für die Meldung ihrer ambulanten Daten; zusätzlich wird der Gemeindecode anstelle von Postleitzahl verlangt und ein Kostenstellenplan eingeführt.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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