Novelle 2016 – Harmonisierung der Gesundheitsdokumentation und Einführung von Pseudonymisierung
Ministerialentwurf vom 31.08.2016Zusammenfassung
Die Novelle 2016 passt das Dokumentationsgesetz an: Sie vereinheitlicht Begriffe, führt eine HSM‑basierte Pseudonymisierung ein, reduziert die Meldehäufigkeit und erweitert die Datenpflichten auf Unfallkrankenhäuser.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/1/2016XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung "Pfleglinge" wird durch "Patientinnen/Patienten" ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
- Ein hardware‑basiertes Pseudonymisierungsverfahren (HSM) wird eingeführt; daraus entstehen nicht rückrechenbare Datensatz‑IDs, die zusammen mit verschlüsselten Pseudonymen an das DIAG übermittelt werden müssen.
- Berichtspflichten werden von quartalsweise auf halbjährliche und jährliche Meldungen umgestellt; neue Fristen sind z. B. 30. September (Halbjahr) und 31. Mai (Jahr).
- Unfallkrankenhäuser (AUVA) erhalten eine datenschutzrechtliche Grundlage für die Meldung ihrer ambulanten Daten; zusätzlich wird der Gemeindecode anstelle von Postleitzahl verlangt und ein Kostenstellenplan eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.