Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Koordination der Kranken‑, Unfall‑ und Pensionsversicherung zwischen Österreich und Albanien, beschränkt sich auf Geldleistungen und garantiert Gleichbehandlung von Staatsangehörigen, Flüchtlingen und Staatenlosen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/9/2016XXV
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Vertrag definiert zentrale Begriffe wie Rechtsvorschriften, zuständige Behörden, Träger und Versicherungszeiten.
- Er umfasst die Kranken‑, Unfall‑ und Pensionsversicherung, jedoch nur für Geldleistungen.
- Personen aus dem anderen Vertragsstaat werden bei der Anwendung der Rechtsvorschriften gleich behandelt wie Staatsangehörige, einschließlich Flüchtlingen und Staatenlosen.
- Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Beschäftigungslandprinzip: Wer im jeweiligen Land arbeitet, unterliegt dort der Pflichtversicherung.
Dokumente (PDFs)
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