Erhöhung KGEG‑Leistungen, neue Opferschutz‑Förderung & erweiterte Datenzugriffe
Ministerialentwurf vom 17.10.2016Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die KGEG‑Leistungen um etwa 15 %, präzisiert das HEG, führt eine neue Förderungsregelung für Verbrechensopfer ein und erweitert Leserechte auf die Kontaktdatenbank samt automatisiertem Sterbedaten‑Transfer.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/18/2016XXV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2016
- Die monatlichen Leistungen des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes werden um rund 15 % erhöht (auf 17,50 €, 26,00 €, 34,00 € und 43,00 €).
- Im Heeresentschädigungsgesetz werden Formulierungen präzisiert und ein Verfahren zur Bestellung eines fachkundigen Laienrichters eingeführt.
- Ein neuer § 14c erlaubt dem Bundesminister, Projekte zur Unterstützung von Verbrechensopfern zu fördern; die Förderung ist nicht rechtsanspruchsbegründet.
- Leserechte auf die Kontaktdatenbank und die zugehörigen Fachapplikationen werden auf bestimmte Bedienstete des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ausgeweitet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.