Zusammenfassung
Das NaDiVeG verpflichtet große, öffentliche Unternehmen, eine nicht‑finanzielle Erklärung zu Umwelt, Sozial‑ und Governance‑Belangen sowie ein Diversitätskonzept im Corporate Governance‑Bericht zu veröffentlichen. Für Mutterunternehmen gilt zusätzlich eine konsolidierte Berichtspflicht, wobei Befreiungen möglich sind. Das Gesetz tritt am 06.12.2016 in Kraft.Bundesministerium für Justiz10/25/2016XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten müssen im Lagebericht eine nicht‑finanzielle Erklärung aufnehmen oder einen gesonderten nicht‑finanziellen Bericht vorlegen.
- Im Corporate Governance‑Bericht wird ein Diversitätskonzept verlangt, das Ziele und Maßnahmen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Umsetzung beschreibt.
- Unternehmen können wählen, die nicht‑finanzielle Erklärung als Teil des Lageberichts oder als gesonderten Bericht zu erstellen.
- Mutterunternehmen, die die Kriterien für große Gruppen erfüllen, müssen zusätzlich eine konsolidierte nicht‑finanzielle Erklärung im Konzernlagebericht einreichen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.