Einführung des Rechts auf elektronischen Verkehr und eines Anzeigemoduls
Ministerialentwurf vom 01.11.2016Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Recht auf elektronischen Verkehr ein, verpflichtet Unternehmen zur Annahme elektronischer Zustellungen und schafft ein zentrales Anzeigemodul, das alle ausstehenden behördlichen Dokumente online anzeigt.Bundeskanzleramt11/2/2016XXV
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Ein neues Grundrecht – das Recht auf elektronischen Verkehr – ermöglicht allen Personen, mit Gerichten und Verwaltungsbehörden digital zu kommunizieren; gilt ab dem 1. Jänner 2020.
- Unternehmen müssen elektronische Zustellungen annehmen; bis zum 31. Dezember 2019 haben noch nicht teilnehmende Unternehmen das Unternehmensserviceportal zu nutzen, danach gilt die Regelung ab dem Tag der Kundmachung des Anzeigemoduls plus sieben Monate.
- Das Anzeigemodul zeigt online alle noch nicht abgeholten behördlichen Dokumente an, protokolliert die Abholung und muss barrierefrei bereitgestellt werden.
- Alle Gerichte, Verwaltungsbehörden und Bundesämter müssen bis zum 1. Jänner 2020 die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den elektronischen Verkehr schaffen.
Regierungsvorlage
Deregulierungsgesetz 2017
einfache Mehrheit XXV 29.03.2017
Gesetz
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