Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz, um die Kontrolle von biologischen Importen zu zentralisieren und zusätzliche Informations- sowie Delegationsregeln für Behörden und Unternehmer einzuführen.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/3/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Kontrolle von biologischen Sendungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten wird auf vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bestellte Organe nach § 47 Abs. 3 LMSVG übertragen.
- Weitere Stellen können, ausgenommen der reinen Dokumentenkontrolle, mit Ausnahme der Dokumentenkontrolle in die Kontrolle von Sendungen einbezogen werden.
- Kontrollstellen dürfen vorläufig zugelassen werden, wenn das zu prüfende Erzeugnis noch nicht im EU‑Register eingetragen ist; die Zulassung erfolgt unter Auflagen.
- Die Probenahme muss nach den für die jeweilige Warengruppe geltenden Bestimmungen erfolgen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.