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Bundesgesetz zur Straßenverkehrsunfallstatistik
Ministerialentwurf vom 02.11.2016

Zusammenfassung

Das Gesetz schafft eine jährliche, bundeseinheitliche Statistik zu allen Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden und regelt die Zusammenarbeit von Innen‑ und Verkehrsministerium.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/3/2016XXV
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Das Verkehrsministerium muss jedes Jahr eine Statistik zu allen Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden erstellen und veröffentlichen.
  • Die Bundespolizei liefert die erforderlichen Unfall‑ und Personendaten (z. B. Alter, Geschlecht, Verletzungsgrad) an das Innenministerium.
  • Das Innenministerium prüft die Daten auf Vollständigkeit und Qualität, bevor sie an das Verkehrsministerium weitergeleitet werden.
  • Aktenzahlen und Dienststellenangaben müssen nach zehn Jahren gelöscht werden; vorher darf die Weitergabe nur für Forschung unter strengen Auflagen erfolgen.
Regierungsvorlage
Straßenverkehrsunfallstatistik-Gesetz
einfache Mehrheit XXV 14.12.2016
Gesetz
Image of politician Leichtfried Jörg, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Leichtfried Jörg, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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