Zusammenfassung
Das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz 2014 regelt die Einrichtung einheitlicher Vertretungsorgane für Studierende an allen Hochschultypen, legt deren Aufgaben, Finanzierungsquellen (Studierendenbeitrag) und das Wahlverfahren fest und schafft Aufsichts‑ sowie Kontrollmechanismen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/3/2014XXV
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Einrichtung von studentischen Vertretungsorganen (Bundesvertretung, Hochschul‑ und Studienvertretungen) an allen genannten Bildungseinrichtungen.
- Finanzierung über einen Semesterbeitrag von 18 € (plus jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisindex) und mögliche Sonderbeiträge.
- Regelungen für die Durchführung von Wahlen, inkl. Wahlkarten, Briefwahl, d‑Hondt‑Verfahren und Fristen.
- Rechte der Vertretungen, z. B. Veranstaltungen durchführen, Plakate anbringen und Informationen verbreiten, solange die Hochschule die Räumlichkeiten rechtzeitig informiert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.