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Bundesgesetz zum Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)
Ministerialentwurf vom 03.11.2016

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund von 2017 bis 2025 insgesamt 750 Millionen € als Zweckzuschüsse bereitstellt, um das Angebot ganztägiger Schulformen flächendeckend auszubauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Bundesministerium für Bildung11/4/2016XXV
Primarstufe

Schwerpunkte

  • Der Bund stellt insgesamt 750 Millionen € für den Ausbau ganztägiger Schulformen bereit – 500 Millionen € als fester Anteil und 250 Millionen € als flexibler Anteil.
  • Der feste Anteil von 500 Millionen € wird zu 63,084 % in Infrastruktur‑ und Personalmaßnahmen an Pflichtschulen investiert (z. B. 194 Mio € für Infrastruktur, 76 Mio € für Freizeitpersonal).
  • Der flexible Anteil von 250 Millionen € kann für Umbauten, Auflassung bestehender außerschulischer Betreuungseinrichtungen, Ferienbetreuung und Entlastung der Eltern verwendet werden.
  • Für jede zusätzliche Schülerin bzw. jeden zusätzlichen Schüler erhalten die Schulen einmalig 3 700 € für Infrastrukturmaßnahmen (maximal bis zu den tatsächlich angefallenen Kosten).
Regierungsvorlage
Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz)
einfache Mehrheit XXV 14.12.2016
Gesetz
Image of politician Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

Hammerschmid Sonja, Mag. Dr.

SPÖ

Bundesministerin für Bildung
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