Senkung und Neuordnung der Stabilitätsabgabe für österreichische Banken
Ministerialentwurf vom 06.11.2016Zusammenfassung
Der Entwurf senkt die Stabilitätsabgabe für Banken, erweitert die Bemessungsgrundlage um Export‑ und Entwicklungsfonds, führt Ober‑ und Mindestgrenzen ein und ergänzt eine vierteljährlich zu zahlende Sonderzahlung.Bundesministerium für Finanzen11/7/2016XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017
- Die Bemessungsgrundlage wird um gedeckte Einlagen, Bundesverbindlichkeiten aus dem AFFG/AusfFG sowie Verbindlichkeiten des Exportfonds und der Entwicklungsbank erweitert.
- Die Steuersätze werden von 0,09 % auf 0,024 % (Bilanzsumme 300 Mio.–20 Mrd. €) und von 0,11 % auf 0,029 % (>20 Mrd. €) gesenkt.
- Neue Begrenzungen: Höchst‑20 % des Jahresüberschusses (Zumutbarkeitsgrenze), max. 50 % des Durchschnitts der letzten drei Jahre (Belastungsobergrenze) und ein Mindestbeitrag von mindestens 5 % der berechneten Abgabe.
- Einführung einer Sonderzahlung, berechnet auf Basis der durchschnittlichen unkonsolidierten Bilanzsumme des Jahres 2015, mit Sätzen 0,211 % bzw. 0,258 %, fällig vierteljährlich von 2017 bis 2020.
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