Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes – Transparenz, Sicherheitsmaßnahmen und Justizverwaltungsquote
Ministerialentwurf vom 07.11.2016Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gerichtsorganisationsgesetz: Er macht Hausordnungen öffentlich einsehbar, erlaubt erweiterte Sicherheitsmaßnahmen, führt eine Justizverwaltungsquote für Vorsteher*innen von Bezirksgerichten ein und ermöglicht für jede Richter*in eine eigene Gerichtsabteilung. Zuständigkeiten für Sprengel‑ und Vertretungsrichter*innen werden klar geregelt, die Vereinigung der Richter*innen wird stärker in Fortbildungen eingebunden, und die Überprüfung von Unterschriften kann an die Geschäftsstelle delegiert werden. Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2017 und haben keine finanziellen Auswirkungen.Bundesministerium für Justiz11/8/2016XXV
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Die Hausordnung muss zusätzlich im Amtsgebäude ausgehängt und im Internet veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit besser zu informieren.
- Aus besonderem Anlass dürfen weitergehende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Personen‑ und Sachenkontrollen, Hausverbote, Ausweisprüfung) angeordnet werden, unabhängig davon, ob sie in der Hausordnung verankert sind.
- Der Vorsteher bzw. die Vorsteherin des Bezirksgerichts leitet das Gericht, übt Dienstaufsicht aus und führt die Justizverwaltungsgeschäfte.
- Für die Justizverwaltungsaufgaben wird eine Quote festgelegt, die sich nach der Zahl der Richterplanstellen richtet (z. B. 5 % der ersten drei Planstellen, mindestens 5 % einer Vollzeitkraft usw.).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.