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Innovationsstiftung für Bildung – Gründung, Aufgaben und Finanzierungsrahmen
Ministerialentwurf vom 07.11.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft die Innovationsstiftung für Bildung mit 50 Mio. € Startkapital, die über Förderungen, Substiftungen und Zuwendungen Innovationen im Bildungsbereich unterstützen soll. Organe, Förderkriterien und eine digitale Plattform regeln die Vergabe und Kontrolle der Mittel.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/8/2016XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Die Stiftung wird mit einem Anfangsvermögen von 50 Mio. € gegründet und erlangt sofort Rechtspersönlichkeit.
  • Zweck ist die Förderung von Innovationen im Bildungs‑ und Forschungsbereich für alle Altersgruppen.
  • Förderungen werden in drei Aktionslinien (strategische Forschung, Transformation des Bildungssystems, Bewusstseinsbildung) vergeben; Anträge dürfen nur von Forschungseinrichtungen, Schulen/außerschulischen Einrichtungen, Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen gestellt werden.
  • Das Vermögen wird aus Bundesmitteln aufgebaut; darüber hinaus dürfen private und öffentliche Zuwendungen das Kapital ergänzen, und Substiftungen können mit mindestens 70 % Drittmittel gegründet werden.
Regierungsvorlage
Innovationsstiftungsgesetz (ISG)
einfache Mehrheit XXV 14.12.2016
Gesetz
Image of politician Mahrer Harald, Mag. Dr.

Mahrer Harald, Mag. Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
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