Novelle 2016 – Erweiterungen und Klarstellungen im Tierschutzgesetz
Ministerialentwurf vom 27.12.2016Zusammenfassung
Die Novelle von 2016 erweitert das Tierschutzgesetz: neue Definitionen für Tierheime, Tierpensionen und Asyle, präzisierte Zucht‑ und Eingriffsvorschriften, Schaffung einer Fachstelle mit Teilrechtsfähigkeit sowie gestärkte Rechte der Tierschutzombudsperson.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen12/28/2016XXV
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt definiert Tierheim, Tierpension und Tierasyl, um unterschiedliche Arten von tierbezogenen Einrichtungen klar zu unterscheiden.
- Die Definition von Tierquälerei wird erweitert: Nicht nur Vernachlässigung, sondern auch aktive Gestaltung einer Haltung, die Schmerzen verursacht, ist nun verboten.
- Tätowierungen und das Färben von Fell aus rein ästhetischen Gründen werden als unzulässige Eingriffe eingestuft.
- Eine neue Fachstelle für tiergerechte Haltung wird geschaffen, erhält Teilrechtsfähigkeit und kann eigenständig Verträge schließen, Gutachten erstellen und Einnahmen erzielen.
Regierungsvorlage
Novelle des Tierschutzgesetzes
einfache Mehrheit XXV 30.03.2017
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.