BRIS‑Umsetzungsgesetz – Anpassungen im Firmenbuch, EU‑Verschmelzungsgesetz und Gerichtsgebührengesetz
Ministerialentwurf vom 31.01.2017Zusammenfassung
Das BRIS‑Umsetzungsgesetz ändert das Firmenbuch‑ und EU‑Verschmelzungsgesetz sowie das Gerichtsgebührengesetz, um die EU‑Richtlinie zur Registervernetzung umzusetzen. Es führt neue Melde‑ und Benachrichtigungspflichten, erweitert Firmenbuchauszüge um die OeNB‑Identnummer, schafft eine Kurzinformation und legt den Rahmen für einen automatisierten Datenaustausch mit dem Europäischen Justizportal fest.Bundesministerium für Justiz2/1/2017XXV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Die Gewerbebehörde muss das Erlöschen der einzigen oder letzten Gewerbeberechtigung eines eingetragenen Unternehmens unverzüglich dem Gericht melden.
- Die Sozialversicherungsanstalt wird über Änderungen bei Gesellschaftern, Geschäftsführern und Kapitalanteilen von Personengesellschaften und GmbHs informiert.
- Im Firmenbuchauszug wird künftig immer die OeNB‑Identnummer des Unternehmens angegeben.
- Für Einzelabfragen wird ein kostenfreier Kurzinformations‑Datensatz angeboten, der Name, Rechtsform, Sitz, Registerstaat und Firmenbuchnummer enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.