Strafgesetznovelle 2017 – Erweiterung des Strafrechts zum Schutz von Sexualität, Beamten und öffentlicher Sicherheit
Ministerialentwurf vom 19.02.2017Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 2017 erweitert das Strafrecht: Er schützt die sexuelle Integrität, stärkt den Schutz von Beamten und Personen im öffentlichen Verkehr, führt neue Straftatbestände gegen staatsfeindliche Bewegungen ein und passt Geldwäsche‑Vortaten an EU‑Richtlinien an.Bundesministerium für Justiz2/20/2017XXV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung wird als eigenständiges notwehrfähiges Rechtsgut in § 3 Abs. 1 aufgenommen.
- Der Vortatenkatalog für Geldwäsche wird erweitert, sodass Vermögenswerte aus Handlungen mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe jetzt ebenfalls Geldwäsche‑Vortaten darstellen.
- Ein neuer Straftatbestand (§ 246a) kriminalisiert das Gründen, Führen und Unterstützen von staatsfeindlichen Bewegungen, die die Hoheitsrechte Österreichs ablehnen.
- Ein neuer Tatbestand (§ 270a) schützt Personen, die Massenbeförderungsmittel kontrollieren oder lenken, vor tätlichen Angriffen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Regierungsvorlage
Strafgesetznovelle 2017
einfache Mehrheit XXV 28.06.2017
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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