Zusammenfassung
Das Gesetz richtet bundes‑landesübergreifende Bildungsdirektionen ein, übernimmt Aufgaben der bisherigen Landesschulräte, führt ein Qualitäts‑ und Controlling‑System ein und ermöglicht Schulcluster zur effizienteren Ressourcennutzung. Die meisten Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2019.Bundesministerium für Bildung3/20/2017XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Einrichtung von Bildungsdirektionen als gemeinsame Bundes‑Land‑Behörde, die die bisherigen Landesschulräte ablöst und für Vollzug, Schulaufsicht und Personalvertretungsrecht zuständig ist.
- Ein bundesweit einheitliches Qualitäts‑ und Bildungscontrolling wird eingeführt; es definiert Indikatoren, Benchmarks und berichtet alle drei Jahre im Nationalen Bildungsbericht.
- Einführung von Schulclustern (200 – 2 500 Schülerinnen/Schüler), die über einen Leiter/Leiterin und ggf. einen Cluster‑Beirat organisiert werden; bei mehr als drei beteiligten Schulen ist die Zustimmung der Lehrergewerkschaft nötig.
- Übergangsbestimmungen: Die neuen Regelungen treten schrittweise in Kraft – einige Teile bereits am 1. Januar 2018, der Großteil am 1. Januar 2019; die Landesschulräte werden bis zum 31. Dezember 2018 aufgelöst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.