Einführung von Schulclustern und Reform der Schulleitungsstrukturen
Ministerialentwurf vom 19.03.2017Zusammenfassung
Der Entwurf führt Schulcluster ein – Zusammenschlüsse mehrerer Schulen, die künftig von einer zentralen Schulcluster‑Leitung geführt werden. Für Leitungspositionen wird ein neues Auswahlverfahren mit Begutachtungskommission eingerichtet und die Dienstzulagen sowie Lehrverpflichtungen neu geregelt.Bundeskanzleramt3/20/2017XXV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Freigewordene Leitungsplanstellen müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrem Entstehen ausgeschrieben werden; bei Schulclustern kann die Ausschreibung um bis zu zwei Jahre verschoben werden, wenn die Clusterbildung geplant ist.
- Die Ausschreibung muss Angaben zu Aufgaben, Ernennungserfordernissen, Dienstort, Schulcluster, Bewerbungsfrist und Einreichungsstelle enthalten; Bewerbungen können ausschließlich online eingereicht werden.
- Die Begutachtungskommission besteht aus Vertretern der Bildungsdirektion, des Schulaufsichtsorgans, des Zentralausschusses, der Gewerkschaft und beratenden Mitgliedern (Eltern, Gleichbehandlungsbeauftragte, externe Experten).
- Die Auswahlkriterien für Bewerber*innen umfassen persönliche, fachliche und pädagogische Eignung sowie Führungs‑ und Managementkompetenzen, wobei Gender‑ und Diversity‑Aspekte berücksichtigt werden.
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