Zusammenfassung
Der Entwurf löst die Bundesanstalt für Verkehr auf, überträgt ihre Aufgaben an das BMVIT und ersetzt alle Verweise auf die Behörde durch den Bundesminister. Gleichzeitig wird der bisherige Tarifbezug durch eine per Verordnung festgesetzte Tarifregelung ersetzt.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/20/2017XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt für Verkehr wird aufgelöst; alle ihre Aufgaben, einschließlich der technischen Unterwegskontrollen und des digitalen Kontrollgerätes, gehen zum 1. August 2017 auf die Zentralstelle des BMVIT über.
- Alle Formulierungen, die sich auf die „Bundesanstalt für Verkehr“ beziehen, werden durch den Ausdruck „Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie“ ersetzt (z. B. in §§ 24 Abs. 8, 28b Abs. 2 Z 2 usw.).
- Der bisherige Tarifbezug auf § 131 Abs. 6 wird aufgehoben; künftig werden alle Entgelte für Leistungen im Kraftfahrwesen durch eine vom Bundesminister per Verordnung festgesetzte Tarifregelung bestimmt.
- Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter der ehemaligen BAFV, die nicht mehr im Aufgabenbereich der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes tätig sind, werden zum 1. Juli 2017 in die Zentralstelle des BMVIT versetzt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.