Erweiterung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes: Versicherungspflicht & Anti‑Geldwäsche‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 03.04.2017Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Bilanzbuchhaltungsgesetz um Versicherungs‑ und Anti‑Geldwäsche‑Pflichten, führt risikobasierte Sorgfaltspflichten ein und legt Fristen für die Umsetzung fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/4/2017XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner müssen eine Vermögensschaden‑Haftpflichtversicherung bei einem zugelassenen Versicherer abschließen und während ihrer gesamten Berufsberechtigung aufrechterhalten.
- Ein risikobasierter Ansatz verpflichtet Berufsberechtigte, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die die Identifizierung von Auftraggebern, wirtschaftlichen Eigentümern und politisch exponierten Personen umfassen.
- Die Sorgfaltspflichten gelten bereits bei der Gründung einer Geschäftsbeziehung, bei Transaktionen ab 15 000 Euro und bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.
- Alle bestehenden Auftraggeberbeziehungen müssen bis spätestens 31.12.2018 risikobasiert überprüft und ggf. angepasst werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.