Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 – Regelung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
Ministerialentwurf vom 05.04.2017Zusammenfassung
Das WTBG 2017 regelt die Berufe Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, legt deren Befugnisse, Zulassungsbedingungen, Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche sowie die Struktur der Kammer fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/6/2017XXV
Buchprüfung
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert Wirtschaftstreuhandberufe als freie Berufe, die von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausgeübt werden.
- Der Befugnisumfang umfasst Beratung im Abgaben‑ und Rechnungswesen, Buchhaltungs‑ und Lohnverrechnungstätigkeiten sowie die Vertretung vor Finanzbehörden.
- Zur Ausübung des Berufs ist eine öffentliche Bestellung bzw. Anerkennung durch die Kammer erforderlich; dafür müssen allgemeine Voraussetzungen (Handlungsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit, geordnete Wirtschaftslage, Haftpflichtversicherung, Berufssitz) erfüllt sein.
- EU‑ und EWR‑Staatsangehörige können vorübergehend Dienstleistungen erbringen, sofern sie in ihrem Herkunftsland die gleichen Befugnisse besitzen und eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Regierungsvorlage
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
2/3 Mehrheit XXV 29.06.2017
Gesetz
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